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Friedhof Plaffeien


Für den Friedhof Plaffeien respektiv für Bestattungsbewilligungen oder für Bewilligungen zum Setzen von Grabsteinen ist die

Gemeinde Plaffeien
Herr Daniel Boschung
Dorfstrasse 25
Postfach 76
1716 Plaffeien
Tel. 026 419 90 23
Fax: 026 419 90 19
E-Mail: daniel.boschung@plaffeien.ch

zuständig. Die Gesuche für Grabsteine sind an vorgenannte Adresse schriftlich einzureichen.

Das Friedhofreglement sowie das Ausführungsreglement finden Sie unter Reglemente.

Aufhebung von Grabreihen 2022

Das Gesetz gewährt für die Gräber eine Ruhezeit von mindestens 20 Jahren. Die alle zwei Jahre stattfindende Grabräumung sieht vor, in diesem Jahr die Erdbestattungs-Reihengräber sowie die Urnen-Reihengräber von 2000 und 2001 aufzuheben.

Für die übrigen Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhezeit 10 Jahre. Falls Urnen in den aufzuhebenden Gräbern bestattet sind, deren Ruhezeit noch läuft, können diese in ein anderes Grab oder in das Urnengemeinschaftsgrab versetzt werden. Wir bitten Sie, diesbezüglich mit Friedhofwart Daniel Niederberger Kontakt aufzunehmen (Natel 079 482 92 09).

Gestützt auf Artikel 13 und 14 des Friedhofreglements vom 1. Dezember 2017 werden die Angehörigen der betroffenen Gräber gebeten, diese in der Zeit vom

Montag, 7. März bis Samstag, 9. April 2022

zu entfernen und aufzuheben. Während dieser Zeit werden Mulden für die Entsorgung zur Verfügung gestellt. Angehörige, welche das Grab nicht selbst räumen möchten, können der Gemeinde Plaffeien (Bauamt, Tel. 026 419 90 23, gemeinde@plaffeien.ch) einen entsprechenden Auftrag erteilen. Die Kosten zur Grabräumung durch die Gemeindeequipe von Plaffeien gehen zu Lasten des Auftraggebers und betragen pauschal Fr. 185.00. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt Plaffeien gerne zur Verfügung (Tel. 026 419 90 23).

Besten Dank und freundliche Grüsse

DIE FRIEDHOFKOMMISSION