Gemeindeversammlung
Ort
Ort und Datum sind den öffentlichen Publikationen im Amtsblatt des Kantons Freiburg und des "Echo von der Kaiseregg" zu entnehmen.Aufgaben
- sie genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung;
- sie beschliesst Steuern und andere öffentliche Abgaben, mit Ausnahme der Kanzleigebühren;
- sie bewilligt Ausgaben, die nicht in einem Rechnungsjahr gedeckt werden können und die diesbezüglichen Zusatzkredite, und beschliesst über die Deckung dieser Ausgaben;
- sie bewilligt die im Voranschlag nicht vorgesehenen Ausgaben, mit Ausnahme jener, deren Betrag sich aus dem Gesetz ergibt;
- sie wählt die Mitglieder der Finanzkommission, der Planungskommission und der Einbürgerungskommission;
- sie erteilt dem Gemeinderat Kompetenzen gemäss Art. 10 des Gemeindegesetzes.
Kompetenzen
Voraussetzungen
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