Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung besteht aus den Aktivbürgern, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Sie ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst.

Kontakt

Roland Fasel, Gemeindeschreiber
gemeinde@plaffeien.ch

Ort

Ort und Datum sind den öffentlichen Publikationen im Amtsblatt des Kantons Freiburg und des "Echo von der Kaiseregg" zu entnehmen.

Aufgaben

  • sie genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung;
  • sie beschliesst Steuern und andere öffentliche Abgaben, mit Ausnahme der Kanzleigebühren;
  • sie bewilligt Ausgaben, die nicht in einem Rechnungsjahr gedeckt werden können und die diesbezüglichen Zusatzkredite, und beschliesst über die Deckung dieser Ausgaben;
  • sie bewilligt die im Voranschlag nicht vorgesehenen Ausgaben, mit Ausnahme jener, deren Betrag sich aus dem Gesetz ergibt;
  • sie wählt die Mitglieder der Finanzkommission, der Planungskommission und der Einbürgerungskommission;
  • sie erteilt dem Gemeinderat Kompetenzen gemäss Art. 10 des Gemeindegesetzes.

Kompetenzen

Gemäss Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980

Voraussetzungen

Die Aktivbürger, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

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