Einwohnerkontrolle | Mieterwechsel

Als Vermieter einer Wohnung, Studio oder Wohnhauses sind Sie verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Bemerkung

Als Vermieter einer Wohnung, Studio oder Wohnhauses sind Sie verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Mit diesem Formular können Sie uns somit einen Mieterwechsel bekannt geben.

Verfahren

Sollte sich die von Ihnen gemeldete Person innert 8 Tagen nicht an- oder abgemeldet haben, wird die Einwohnerkontrolle diese Person schriftlich auffordern, dies nachzuholen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.