Einwohnerkontrolle | Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jährlich eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ab. Die Mitarbeit an der Zählung ist für alle Gemeinden sowie für die EigentümerInnen und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Wir bitten alle EigentümerInnen, sämtliche per 1. Juni 2026 leerstehenden Wohnungen oder Einfamilienhäuser bis zum 3. Juni 2026 der Einwohnerkontrolle zu melden. Als Leerwohnungen gelten im Sinne dieser Zählung alle Wohnungen/Einfamilienhäuser, die am Stichtag folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- sie sind unbesetzt aber bewohnbar;
- sie werden zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten.
Sie können das Dokument herunterladen und ausgefüllt an einwohnerkontrolle@plaffeien.ch senden.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Mithilfe!