
Auszug | Strafregister
Für die Ausstellung des Strafregisterauszugs ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Sie können einen Strafregisterauszug bestellen, indem Sie weiter unten auf Extern klicken.
Es gibt zwei Arten von Strafregisterauszügen:
- Privatauszug:
Ein Privatauszug darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.
Beispiel: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnungsmiete, für Einbürgerungsanträge, usw. - Sonderprivatauszug:
Der Sonderprivatauszug wird erstellt für eine berufliche oder eine ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.
Beispiel: Trainerin in einem Kinder-Sportverein, Betreuer in einer Kinder-Tagesstätte, Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim, usw.