Nach über zwei Jahrzehnten werden zentrale Ausschlusskriterien für die Blutspende gestrichen. Die Anpassung betrifft Personen, die bisher dauerhaft von der Spende ausgeschlossen waren – etwa wegen eines Aufenthalts im Vereinigten Königreich während der BSE-Krise, wegen früherer Bluttransfusionen oder neurochirurgischer Eingriffe in der Schweiz. Die neuen Kriterien treten am 1. Februar 2026 in Kraft.