Waldbrandgefahr – Gefahrenstufe 4 (gross) / Feuerverbot
Aufgrund der seit mehreren Wochen ausbleibenden Niederschläge sowie der aktuellen Wetterbedingungen hat der Kanton Freiburg die Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 (gross) erhöht.
Das Amt für Wald und Natur (WNA) hat deshalb ab dem 9. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot in allen Wäldern des Kantons Freiburg erlassen.
Das Feuerverbot gilt für sämtliche Feuer im Wald und am Waldrand, unabhängig von der Art des Brennmaterials. Dazu gehört auch das Grillieren an den dafür vorgesehenen Feuerstellen.
Die Bevölkerung sowie alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Anordnungen konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Waldbrände zu verhindern.
Das Verbot bleibt in Kraft, bis die Waldbrandgefahr wieder auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft werden kann.
Weitere Informationen:
- www.fr.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Informationsblatt des Kantons mit den Verhaltensregeln finden Sie im Anhang.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe beim Schutz unserer Wälder.
Der Gemeinderat
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| feuern-im-wald--verhaltensregeln (PDF, 1.43 MB) | Download | 0 | feuern-im-wald--verhaltensregeln |