Kanzlei | Lebensbestätigung

Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern.

Aus naheliegenden Gründen wird die Lebensbescheinigung nur bei persönlichem Vorsprechen bei der Gemeindeverwaltung ausgehändigt. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis mit.

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