AHV | Anmeldung

Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters anmelden. Das ist erforderlich, weil die Ausgleichskassen nicht über alle notwendigen Informationen verfügen.

Folgende Leistungen der AHV können komplett per Online-Formular beantragt werden.

  • Anmeldung für eine Altersrente (AHV)
  • Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
  • Antrag für eine Rentenvorausberechnung

Alle drei Formulare sind ebenfalls am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehbar.

Kommen beim Ausfüllen Fragen auf, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Aktionen