Bewilligung | Veranstaltungen (Patent K)

Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) ist eine Tätigkeit, welche ein Patent erfordert (Art. 14 ÖGG).
Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG), welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).

Das Bewilligungsgesuch für eine temporäre Veranstaltung (Patent K) wird über das eGov-System des Staats Freiburg eingereicht. Den entsprechenden Link sowie Informationen zum Bewilligungsverfahren, zu den Gebühren und Abgaben und der Gesetzesgrundlagen sind unter Extern zu finden.

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