Bewilligung | Veranstaltungen (Patent K)

Die entgeltliche Abgabe oder der Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die vor Ort konsumiert werden (Art. 2 Bstb. a ÖGG) ist eine Tätigkeit, welche ein Patent erfordert (Art. 14 ÖGG).
Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt (Art. 24 ÖGG), welche nicht länger als 20 Tage dauert (Art. 30 Bstb. c ÖGG).

Das Bewilligungsgesuch für eine temporäre Veranstaltung (Patent K) steht auf der verlinkten Webseite unter Extern bereit. Nach dem Ausfüllen ist das Formular beim Oberamt des Sensebezirks einzureichen.

Informationen zum Bewilligungsverfahren, zu den Gebühren und Abgaben sowie der Gesetzesgrundlagen sind ebenfalls unter Extern einzusehen.

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