Auszug | Strafregister

Für die Ausstellung des Strafregisterauszugs ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Sie können einen Strafregisterauszug bestellen, indem Sie weiter unten auf Extern klicken. 

Es gibt zwei Arten von Strafregisterauszügen:

  • Privatauszug:
    Ein Privatauszug darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.
    Beispiel: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnungsmiete, für Einbürgerungsanträge, usw.
  • Sonderprivatauszug:
    Der Sonderprivatauszug wird erstellt für eine berufliche oder eine ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.
    Beispiel: Trainerin in einem Kinder-Sportverein, Betreuer in einer Kinder-Tagesstätte, Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim, usw.

 

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