Information Biometrische Identitätskarte ab dem 02. November 2026

23. September 2026

Die biometrische Identitätskarte kann ab dem 2. November 2026 beim Amt für Bevölkerung und Migration BMA in Granges-Paccot (Tel. 026 305 14 26) beantragt werden.
Die neue biometrische Identitätskarte wird gewährleisten, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig weiterhin frei innerhalb des Raumes der Europäischen Union reisen können. Aus Sicherheitsgründen stellen die Länder der Europäischen Union nämlich nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor dem 1. November 2026 ausgestellt wurden, können jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum (bei Erwachsenen maximal 10 Jahre) weiterhin für Reisen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden.
Die Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger haben somit künftig je nach ihren Bedürfnissen die Wahl zwischen diesen beiden Dokumenten:
• Personen, die innerhalb der EU reisen, wird empfohlen, eine biometrische
  Identitätskarte zu wählen.
• Für Personen, die die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweisdokument in der
  Schweiz verwenden, ist die nicht-biometrische Identitätskarte ausreichend. Sie kann
  weiterhin bei den Gemeinden oder beim BMA beantragt werden.                                                 
Die Kosten für beide Dokumente sind identisch.