Das Handelsregisteramt (HRA) dient der Gründung und Identifikation juristischer Personen. Die Aufgaben des Handelsregisteramts sind das Eintragen neuer Gesellschaften sowie Änderung und Löschung bestehender Gesellschaften, das Ausstellen beglaubigter Auszüge, das Ausstellen beglaubigter Kopien von Einträgen und das Ausstellen von Bescheinigungen über die Zulässigkeit einer Firma.