
Wildhüter und Fischereiaufseher Sense-Oberland
- Aufsicht über die Ausübung der Jagd und Fischerei
- Schutz der Wildtiere und Fische gegen Eingriffe, die ihren Fortbestand gefährden könnten
- Organisation und Durchführung von Schutzmassnahmen, insbesondere bei technischen Interventionen in Gewässern (Bachverbauungen, Materialentnahmen, Wasserentnahmen usw.)
- Erforderliche Massnahmen bei toten, verletzten oder kranken Wildtiere treffen (z.B. wenn ein Tier überfahren worden ist, dem Polizeinotruf 117 oder dem zuständigen Wildhüter)
- Aufsicht über die Einhaltung von Naturschutzvorschriften (Biotope, Pflanzen, Pilze usw.)
Angelegenheiten mit Haus- und Nutztieren (Hunde auf öffentlichem Grund, ausgesetzte Kadaver von Haus- und Nutztieren usw.) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wildhüters.