Finanzen | Stundungsgesuch Steuern

Können Steuerrechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden, so ist ein begründetes Gesuch vor Fälligkeit der Rechnung an die Gemeinde zu richten.

Dem Gesuch wird entsprochen, wenn in Anwendung von Artikel 211 des Kantonalen Steuergesetzes die fristgerechte Zahlung mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Der Ratenvorschlag muss zudem vom Betrag und von der Zahlungsdauer her für die Gemeinde annehmbar sein.

Nach vollständiger Zahlung der Raten wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt.

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