Kanzlei | Hundehaltung

Amicus - Meldepflicht

Sie als Hundehalter sind verantwortlich, folgende Ereignisse auf AMICUS zu melden:

  • Abgabe und Übernahme des Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Amicus - Allgemeines

  • Der Hund wird durch praktizierende Tierärztinnen oder Tierärzte erstmalig im System erfasst.
  • Falls Sie noch nie einen Hund besassen, müssen Sie sich auf der Gemeindeverwaltung registrieren. Sie erhalten anschiessend Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort für die Anwendung AMICUS per Post zugestellt. 
  • Hundehalterinnen und Hundehalter haben anschliessend vollen Zugang auf www.amicus.ch und kommen Ihrer Meldepflicht nach.

Hundesteuer

Die Steuer beträgt pro Jahr und Hund CHF 100.00 Kantons- sowie CHF 40.00 Gemeindesteuer, zusätzlich einer Verwaltungsgebühr von CHF 5.00.

Für Korrekturen der Hundesteuer ist das Oberamt des Sensezirks zuständig.

Hundehaltungsbewilligung

Durch das kantonale Reglement über die Hundehaltung sind gewisse Rassen und Rassetypen einer Haltungsbewilligung unterstellt. Das Bewilligungsgesuch ist beim Veterinäramt einzureichen.

Reglemente und Gesetze

Für weitere Informationen zur Hundehaltungsbewilligung, zu den Gebühren, den Pflichten von Hundehaltenden und Weiteres wird auf die kantonale Gesetzgebung sowie auf das kantonale und- kommunale Hundereglement verwiesen:

Aktionen