Antrag | Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Möchten das Schweizer Bürgerrecht bzw. den Schweizer Pass erlangen?

Die erforderlichen Voraussetzungen, den vorgängigen Fragebogen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA).

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit der Einreichung des vorgängigen Fragebogens beim IAEZA sowie mit der anschliessenden Überprüfung und Registrierung der Zivilstandsangaben seitens des Amtes. Das Ablaufschema des ordentlichen Einbürgerungsverfahren steht unten zum Download bereit.

Die Gemeindeverwaltung steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Erleichterte Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Die Ehefrau bzw. der Ehemann muss jedoch zum Zeitpunkt der Heirat über das Schweizer Bürgerrecht verfügen.

Gemäss Bundesrecht müssen die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er oder sie muss sich mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs;
  • Er oder sie muss seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau leben

Ausländische Staatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind und im Ausland leben, können nach sechs Jahren Ehe ebenfalls ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie müssen sich an die Schweizer Vertretung in ihrem Wohnsitzstaat wenden.

Sie können das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

 

Erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration

Diese neuen Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration sind seit dem 15. Februar 2018 in Kraft. 
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. 
Die Formulare für Einbürgerungsgesuche sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.
Die Website des SEM enthält weitere Informationen.

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