Friedensgericht des Sensebezirks

Das Friedensgericht fungiert als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und ordnet entsprechende Massnahmen an. Anordnungen von Massnahmen werden auch getroffen, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Personen durch die Familie, andere nahestehende Personen oder öffentliche Dienste nicht ausreicht. 

Dem Friedensgereicht kommen Aufgaben im Bereich des Erbrechts zu. Neben den Steuerinventaren, die der Friedensrichter nach jedem Todesfall aufzunehmen hat, hat er auch die für die Sicherung des Erbganges nötigen Massnahmen zu treffen. Unter diesem Titel ist er mit der Testamentseröffnung und der Ausstellung von Erbbescheinigungen befasst.

In Zivilsachen führt der Friedensrichter freiwillige Versöhnungsverhandlungen durch, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes oder einer anderen Behörde fallen.

Das Friedensgereicht kann unter anderem richterliche Betretungsverbote erlassen.

Kontakt

Friedensgericht des Sensebezirks
Schwarzseestrasse 5
Postfach 37
1712 Tafers
Tel. 026 305 86 70
fgsense@fr.ch

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