Es muss leider festgestellt werden, dass vermehrt auf
nicht legale Weise Wasser ab
Hydranten bezogen wird, was keineswegs toleriert werden kann. Nebst dem
unerlaubten Wasserbezug erhöht sich die Gefahr, dass bei einer unsachgemässen Bedienung Rückschläge im Netz auftreten und so
Leitungsbrüche verursacht werden, zum Leidwesen der Wasserkon-sumenten.
Laut Art. 32 des Wasserreglements ist ein Wasserbezug ab Hydrant
nur mit Bewilligung der Gemeinde Plaffeien gestattet. Wer ohne Bewilligung einen Wasserbezug ab Hydrant vornimmt, macht sich strafbar. Jeder Wasserbezug, auch ab Hydrant, ist
gebührenpflichtig und muss bezahlt werden.
Die Gesuche um eine Bewilligung sind schriftlich, per E-Mail (
gemeinde@plaffeien.ch) oder zumindest mündlich an die Gemeindeverwaltung Plaffeien (026 419 90 10) zu richten, mit Angabe des Grundes und der ungefähr benötigten m3 Wasser. Unter
Wasserbezug ab Hydrant können Sie direkt auf dem Formular die Angaben ausfüllen und an uns zustellen.
Gestützt auf Art. 57 des Wasserreglements werden Zuwiderhandlungen, d.h. wer ohne Bewilligung einen Wasserbezug ab Hydranten macht und die entsprechende Wassergebühr nicht bezahlt, mit einer
Busse von Fr. 50.-- bis Fr. 1'000.-- geahndet.
DER GEMEINDERAT VON PLAFFEIEN