Blacken, Farne und dergleichen

Vernichten von Blacken, Farne und dergleichen

Tipps

Einige Tipps zur dauerhaften Beseitigung von Blacken und Farnen mittels Herbizid (z.B. Asulox, mischbar mit Divopan und Wuxal):

Bei wüchsigem Wetter auf voll entwickelte Blacken vor der Blütenstengelbildung, im Frühjahr (möglichst vor dem 1. Schnitt) oder im Herbst. Nicht während der heissen Sommermonate und nicht bei Anlagen, die an Trockenheit leiden.

Es gilt also zu beachten: Behandlungen bei Hitze und im Sommer sind zu unterlassen. An Trockenheit leidende Bestände sollten nicht behandelt werden. Zudem gilt:

-Nicht auf blühende Bestände (z.B. Löwenzahn) spritzen.
-Nicht auf nasse Pflanzen spritzen.
-6 Stunden nach der Behandlung soll kein Regen fallen.
-Klee und Knaulgras können leicht gehemmt werden, erholen sich aber nach dem Schnitt wieder.
-Der Wirkstoff wird so rasch in die Wurzeln transportiert, dass bereits nach 14 Tagen ein Schnitt möglich ist.
-Wartefrist für Weidegang und Schnitt: Milchkühe 3 Wochen, andere Tiere 2 Wochen.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.goggle.ch "Blacken" einsehbar.

Wichtig

Blacken, Farne und dergleichen können aus verständlichen Gründen nicht mit dem Grüngut entsorgt werden, da damit namentlich der Samen der Blacken nicht unschädlich gemacht werden kann. Deshalb gilt, gemäss Auskunft des kantonalen Amtes für Umwelt:

a) Blacken nach dem Schnitt als erstes Trocknen
b) Anschliessend die trockenen Blacken Verbrennen

Das wilde Ablagern von Blacken, Farne und dergleichen in Wäldern oder Waldrändern sowie insbesondere im Gemeindewald von Plaffeien ist strikte untersagt. Die Gemeinde Plaffeien behält sich deshalb eine Strafanzeige gegen unbekannt vor. Jeder Landwirt muss seine Blacken, Farne und dergleichen selber wie vorerwähnt fachgerecht vernichten und entsorgen. Wichtig ist zudem eine fachgerechte und wirkungsvolle Bekämpfung auf dem Feld.