
Blacken, Farne und dergleichen
Tipps
Bei wüchsigem Wetter auf voll entwickelte Blacken vor der Blütenstengelbildung, im Frühjahr (möglichst vor dem 1. Schnitt) oder im Herbst. Nicht während der heissen Sommermonate und nicht bei Anlagen, die an Trockenheit leiden.
Es gilt also zu beachten: Behandlungen bei Hitze und im Sommer sind zu unterlassen. An Trockenheit leidende Bestände sollten nicht behandelt werden. Zudem gilt:
-Nicht auf blühende Bestände (z.B. Löwenzahn) spritzen.
-Nicht auf nasse Pflanzen spritzen.
-6 Stunden nach der Behandlung soll kein Regen fallen.
-Klee und Knaulgras können leicht gehemmt werden, erholen sich aber nach dem Schnitt wieder.
-Der Wirkstoff wird so rasch in die Wurzeln transportiert, dass bereits nach 14 Tagen ein Schnitt möglich ist.
-Wartefrist für Weidegang und Schnitt: Milchkühe 3 Wochen, andere Tiere 2 Wochen.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.goggle.ch "Blacken" einsehbar.
Wichtig
a) Blacken nach dem Schnitt als erstes Trocknen
b) Anschliessend die trockenen Blacken Verbrennen
Das wilde Ablagern von Blacken, Farne und dergleichen in Wäldern oder Waldrändern sowie insbesondere im Gemeindewald von Plaffeien ist strikte untersagt. Die Gemeinde Plaffeien behält sich deshalb eine Strafanzeige gegen unbekannt vor. Jeder Landwirt muss seine Blacken, Farne und dergleichen selber wie vorerwähnt fachgerecht vernichten und entsorgen. Wichtig ist zudem eine fachgerechte und wirkungsvolle Bekämpfung auf dem Feld.