Hauskehricht

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen, gelben Säcken entsorgt werden. Diese Kehrichtsäcke sind ab dem 1. Januar 2018 auch in den Ortsteilen Oberschrot und Zumholz zu verwenden.

Tipps

  • Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
  • Wenn möglich verpackungsfrei einkaufen !
  • Tasche selber mitnehmen!

Wichtig

Das Verbrennen von Hauskehricht im Freien oder im eigenen Ofen (Heizung, Kochherd, Holzofen, Cheminee usw.) ist strengstens verboten. Sie können damit giftige Substanzen freisetzen und die Luft verunreinigen. Es kann auch zu kleineren oder grösseren Explosionen kommen. Es kann für Sie ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko bestehen.

Gebühren

Die Verkaufspreise ersehen Sie dem Merkblatt (siehe Publikationen)

Sammelstellen

Kehrichtabfuhr

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtabfuhr