
Der Steuerfuss auf Einkommen und Vermögen für natürliche Personen beträgt 98% der einfachen Kantonssteuer und jener für die juristischen Personen 93% der einfachen Kantonssteuer. Die Liegenschaftssteuer beträgt zudem 3%o auf dem Steuerwert der Liegenschaft. Die evangelisch-reformierte Kirchensteuer berechnet sich ebenfalls in Prozent der einfachen Kantonssteuer. Nämlich beim Einkommen mit 11,50 % und beim Vermögen mit 20.00 %. Die römisch-katholische Kirchensteuer berechnet sich gleich, nämlich mit 12 % beim Einkommen und mit 20 % beim Vermögen. Für die juristischen Personen sind es bei beiden Kirchen je 10 % beim Einkommen und beim Vermögen. Die Feuerwehrersatzabgabe beträgt 3% des Kantonssteuerbetrages vom Einkommen, jedoch mindestens Fr. 50.00 respektiv maximal Fr. 300.00. Sie gilt für sämtliche Männer und Frauen, die der Dienstpflicht unterstellt und nicht in der Feuerwehr eingeteilt sind.
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