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Der Steuerfuss auf Einkommen und Vermögen für natürliche Personen beträgt 98% der einfachen Kantonssteuer und jener für die juristischen Personen 93% der einfachen Kantonssteuer. Die Liegenschaftssteuer beträgt zudem 3%o auf dem Steuerwert der Liegenschaft.

Die evangelisch-reformierte Kirchensteuer berechnet sich ebenfalls in Prozent der einfachen Kantonssteuer. Nämlich beim Einkommen mit 11,50 % und beim Vermögen mit 20.00 %. Die römisch-katholische Kirchensteuer berechnet sich gleich, nämlich mit 12 % beim Einkommen und mit 20 % beim Vermögen. Für die juristischen Personen sind es bei beiden Kirchen je 10 % beim Einkommen und beim Vermögen.

Die Feuerwehrersatzabgabe beträgt 3% des Kantonssteuerbetrages vom Einkommen, jedoch mindestens Fr. 50.00 respektiv maximal Fr. 300.00. Sie gilt für sämtliche Männer und Frauen, die der Dienstpflicht unterstellt und nicht in der Feuerwehr eingeteilt sind.
Gemeinde 2008 2009 2010 2011 2012
Gemeinde Plaffeien 98% 98% 98% 98% -
Total ohne Kirchen 98% 98% 98% 98% -
Kantonssteuer 103% 100% 100% 100% -
Gesamttotal ohne Kirchen 201% 198% 198% 198% -
 
Kirche 2008 2009 2010 2011 2012
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde 11.50% 11.50% 11.50% 11.50% -
Römisch-Katholische Kirchgemeinde 12.00% 12.00% 12% 12% -

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