Die Gemeindeversammlung besteht aus den Aktivbürgern, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
| Aufgaben: | - sie genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung;
- sie beschliesst Steuern und andere öffentliche Abgaben, mit Ausnahme der Kanzleigebühren;
- sie bewilligt Ausgaben, die nicht in einem Rechnungsjahr gedeckt werden können und die diesbezüglichen Zusatzkredite, und beschliesst über die Deckung dieser Ausgaben;
- sie bewilligt die im Voranschlag nicht vorgesehenen Ausgaben, mit Ausnahme jener, deren Betrag sich aus dem Gesetz ergibt;
- sie wählt die Mitglieder der Finanzkommission sowie der Planungskommission;
- sie erteilt dem Gemeinderat Kompetenzen gemäss Art. 10 des Gemeindegesetzes.
|
| Kompetenzen: | Gemäss Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980 |
| Voraussetzungen: | Die Aktivbürger, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. |
| Nächste Gemeindeversammlungen: |
Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
| Letzte Gemeindeversammlungen: | |
Zeige alle vergangenen Einträge