| Urnenstandort |
Plaffeien: Gemeindehaus Plaffeien Schwarzsee: Tourismusbüro Schwarzsee |
| Urnen Öffnungszeiten |
Plaffeien: Samstag 09.30 - 11.00 Uhr und Sonntag 09.45 - 12.00 Uhr Schwarzsee: Sonntag 09.45 - 10.45 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.fr.ch/wahlen und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus verlangt werden. Während den Öffnungszeiten der Wahl- und Abstimmungslokale jedoch nur zwischen 11.00 und 12.00 Uhr im Gemeindehaus Plaffeien. |
| Brieflich abstimmen |
Sie können nun Ihre Stimme zu jeder Tages- oder Nachtzeit abgeben. Sei es per Post, durch Einwerfen in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, durch Abgeben auf der Gemeindeverwaltung oder am Wahlwochenende im Stimmlokal. - Sie füllen den Stimmzettel aus, legen diesen in das entsprechende kleine Stimmcouvert (bitte nicht zukleben; Sie erleichtern uns die Arbeit beim Auszählen).
- Das kleine Stimmcouvert mit dem Stimmzettel in den grossen Antwortumschlag (Stimmrechtsausweis) legen und diesen zukleben.
- Auf der Vorderseite des Antwortumschlages müssen Sie eigenhändig unterschreiben, Ihre Postadresse kreuzweise durchstreichen (Achtung: Name, Adresse und Nummer müssen trotzdem noch lesbar bleiben).
- Sie können Ihren Stimmrechtsumschlag mit den Stimmcouverts auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankieren und unterschreiben).
- Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsumschlag bis spätestens am Wahlsonntag 1 Stunde vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der jeweiligen Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals am Sonntag letztmals geleert.
- Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag (Stimmausweis) benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- der Stimmrechtsumschlag mit Kennzeichen versehen ist
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| Kontakt |
gemeindeschreiber@plaffeien.ch |
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