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Abstimmen und Wählen = Mitbestimmen

Urnenstandort Plaffeien: Gemeindehaus Plaffeien
Schwarzsee: Tourismusbüro Schwarzsee
Urnen Öffnungszeiten Plaffeien: Samstag 09.30 - 11.00 Uhr und Sonntag 09.45 - 12.00 Uhr
Schwarzsee: Sonntag 09.45 - 10.45 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.fr.ch/wahlen und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus verlangt werden. Während den Öffnungszeiten der Wahl- und Abstimmungslokale jedoch nur zwischen 11.00 und 12.00 Uhr im Gemeindehaus Plaffeien.
Brieflich abstimmen Sie können nun Ihre Stimme zu jeder Tages- oder Nachtzeit abgeben. Sei es per Post, durch Einwerfen in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, durch Abgeben auf der Gemeindeverwaltung oder am Wahlwochenende im Stimmlokal.

  • Sie füllen den Stimmzettel aus, legen diesen in das entsprechende kleine Stimmcouvert (bitte nicht zukleben; Sie erleichtern uns die Arbeit beim Auszählen).
  • Das kleine Stimmcouvert mit dem Stimmzettel in den grossen Antwortumschlag (Stimmrechtsausweis) legen und diesen zukleben.
  • Auf der Vorderseite des Antwortumschlages müssen Sie eigenhändig unterschreiben, Ihre Postadresse kreuzweise durchstreichen (Achtung: Name, Adresse und Nummer müssen trotzdem noch lesbar bleiben).
  • Sie können Ihren Stimmrechtsumschlag mit den Stimmcouverts auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankieren und unterschreiben).
  • Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsumschlag bis spätestens am Wahlsonntag 1 Stunde vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der jeweiligen Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals am Sonntag letztmals geleert.
  • Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag (Stimmausweis) benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmrechtsumschlag mit Kennzeichen versehen ist
Kontakt gemeindeschreiber@plaffeien.ch


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