Gesetzliche Abstände von den Strassen

Die gemäss dem kantonalen Mobilitätsgesetz (MobG) geltenden Abstände von Strassen (siehe Dokument zum Download) bilden bei Nichteinhaltung immer wieder Gegenstand von Reklamationen. Dabei geht es vielfach um die Beeinträchtigung der Sicht namentlich für die Auto- und Töfffahrer, aber auch für die Velofahrer. Hindernisse sind zumeist:
  • Zu hohe Thujahäge, Sträucher und Zäune entlang von Kantonal-, Gemeinde- und Quartierstrassen, was bei Ein- und Ausfahrten und vor allem bei Kreuzungen die Sicht einschränken kann;
  • Zu nahe an Kantonal-, Gemeinde- und Quartierstrassen gesetzte Thujahäge, Sträucher und Zäune, welche die Sicht ebenfalls stark einschränken können;
  • Zu nahe an Kantonal-, Gemeinde- und Quartierstrassen ständig parkierte Autos und andere Fahrzeuge, welche bei Ein- und Ausfahrten und insbesondere bei Strassenkreuzungen die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer stark einschränken können. Davon ausgenommen ist kurzfristiges Anhalten.

Überprüfen Sie deshalb stets die Situation vor Ort. Bei Unsicherheit über die gesetzlichen Abstände melden Sie sich beim Bauamt der Gemeinde Plaffeien. Wenn Sie als Autofahrer  Mühe haben bei einer Ein- und Ausfahrt oder Strassenkreuzung hinauszufahren, dann ist es Zeit zu handeln, Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu liebe. Bei Unfällen könnten die Grundeigentümer haftbar gemacht werden, sorgen Sie deshalb vor. Deshalb werden seitens der Gemeinde Plaffeien von Zeit zu Zeit Kontrollen durchgeführt und die Missstände geahndet.

 

Informationen

Datum
1. Januar 2023
Herausgeber/-in
Gemeinde Plaffeien
Autor/-in
Gemeinde Plaffeien

Dokumente

Name
Bauabstand zu Strassen (PDF, 5.48 MB) Download 0 Bauabstand zu Strassen
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