Privat-Schwimmbäder - Vorschriften im Bereich des Gewässerschutzes
Die Vorschriften des kantonalen Amts für Umwelt (AfU) gelten für sämtliche Privatschwimmbäder und sind sowohl beim Bau von neuen Anlagen als auch für den Betrieb und Unterhalt von bestehenden Schwimmbädern anwendbar. Die Vorschriften richten sich an die Eigentümerschaft, an die Verantwortlichen für den Unterhalt, an die Fachpersonen sowie an die Ingenieure und Architekten.
Weitere Informationen zur Entleerung und Reinigung von Swimmingpools bzw. Privatschwimmbädern sind auf der entsprechenden Seite des Staates Freiburg zu entnehmen.
Informationen
- Datum
- 1. Juli 2023
- Herausgeber/-in
- Amt für Umwelt, Freiburg
- Autor/-in
- Amt für Umwelt, Freiburg
Dokumente
Name | |||
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Vorschriften_Privat-Schwimmbäder (PDF, 678.55 kB) | Download | 0 | Vorschriften_Privat-Schwimmbäder |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 026 419 90 13 | bauamt@plaffeien.ch |