Privat-Schwimmbäder - Vorschriften im Bereich des Gewässerschutzes

Die Vorschriften des kantonalen Amts für Umwelt (AfU) gelten für sämtliche Privatschwimmbäder und sind sowohl beim Bau von neuen Anlagen als auch für den Betrieb und Unterhalt von bestehenden Schwimmbädern anwendbar. Die Vorschriften richten sich an die Eigentümerschaft, an die Verantwortlichen für den Unterhalt, an die Fachpersonen sowie an die Ingenieure und Architekten.

Weitere Informationen zur Entleerung und Reinigung von Swimmingpools bzw. Privatschwimmbädern sind auf der entsprechenden Seite des Staates Freiburg zu entnehmen.

Informationen

Datum
1. Juli 2023
Herausgeber/-in
Amt für Umwelt, Freiburg
Autor/-in
Amt für Umwelt, Freiburg

Dokumente

Name
Vorschriften_Privat-Schwimmbäder (PDF, 678.55 kB) Download 0 Vorschriften_Privat-Schwimmbäder